1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen von WrapIndustries gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.
Individuelle Absprachen, schriftliche Angebote und konkrete Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Angebote
Darstellungen auf der Website, in sozialen Medien, in Nachrichten oder in Werbeanzeigen sind unverbindlich und stellen kein bindendes Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein individuelles Angebot annimmt oder WrapIndustries einen Auftrag ausdrücklich bestätigt. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail, per WhatsApp oder in anderer nachvollziehbarer Form erfolgen.
Preisangaben in individuellen Angeboten beziehen sich auf den dort beschriebenen Leistungsumfang. Zusätzliche Arbeiten, die erst nach Begutachtung des Fahrzeugs notwendig oder gewünscht werden, können gesondert berechnet werden, sofern sie mit dem Kunden abgestimmt wurden.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Leistungen können insbesondere sein:
- Fahrzeugfolierung, Teilfolierung, Vollfolierung und Designfolierung,
- Lackschutzfolie / PPF, Frontpaket, erweitertes Frontpaket und Full-Body-Lackschutz,
- Scheibentönung, Chrome Delete, Fahrzeugbeschriftung und Interieurarbeiten,
- Fahrzeugaufbereitung, Lackreinigung, Politur, Keramikversiegelung und Pflegeleistungen.
Abbildungen, Muster, Renderings und Beispielbilder dienen der Orientierung. Farbwirkung, Glanzgrad, Struktur, Kantenverlauf und optischer Eindruck können je nach Fahrzeug, Licht, Untergrund, Materialcharge und Perspektive abweichen.
4. Fahrzeugzustand und Vorprüfung
Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, Unfallreparaturen, Rost, Steinschläge, Spachtelstellen, Lackabplatzungen, lose Anbauteile, elektronische Defekte oder sonstige Besonderheiten vor Auftragsbeginn mitzuteilen.
WrapIndustries kann das Fahrzeug vor Beginn dokumentieren, fotografieren und sichtbare Besonderheiten festhalten. Nicht erkennbare Vorschäden, verdeckte Mängel, mangelhafte Nachlackierungen oder Materialschwächen können sich erst während der Bearbeitung zeigen.
Bei empfindlichen, nachlackierten, beschädigten oder älteren Lackoberflächen besteht ein erhöhtes Risiko für Lackablösungen, Kantenrückzug, Kleberückstände oder sichtbare Untergrundstrukturen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich, fahrbereit und frei von persönlichen Gegenständen übergeben wird, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Vor der Verarbeitung muss das Fahrzeug in einem geeigneten Zustand sein. Starke Verschmutzungen, Teer, Klebereste, Wachs, Silikone, alte Versiegelungen, Folienreste oder außergewöhnlicher Reinigungsaufwand können Zusatzarbeiten erforderlich machen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Informationen zu Fahrzeugmodell, Ausstattung, Lackzustand, Baujahr und Sonderteilen richtig und vollständig sind.
6. Termine, Dauer und Fahrzeugabgabe
Termine und Fertigstellungszeiten werden nach bestem Wissen geplant. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Verzögerungen können insbesondere durch verdeckte Vorschäden, Materialverfügbarkeit, zusätzliche Kundenwünsche, notwendige Trocknungs- oder Aushärtezeiten, Stromausfall, Krankheit oder höhere Gewalt entstehen.
Kann ein Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, soll er WrapIndustries frühzeitig informieren. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, nachweislich entstandene Aufwendungen geltend zu machen.
7. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Zahlungen sind spätestens bei Fahrzeugabholung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei umfangreichen Projekten können Anzahlungen oder Teilzahlungen vereinbart werden.
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte und verbaute Materialien, soweit rechtlich möglich, Eigentum von WrapIndustries. Wir können die Herausgabe des Fahrzeugs bis zur vollständigen Zahlung berechtigter fälliger Forderungen verweigern, soweit ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht besteht.
8. Materialien, Folien und Herstellerangaben
WrapIndustries verwendet hochwertige Materialien und verarbeitet diese nach fachlichen Standards sowie nach den technischen Möglichkeiten des jeweiligen Fahrzeugs.
Herstellerangaben zu Haltbarkeit, Pflege, Garantie oder Eigenschaften von Folien, Lackschutzfolien, Tönungsfolien oder Versiegelungen hängen von Nutzung, Pflege, Standort, Witterung, Laufleistung, Waschverhalten und Untergrund ab.
Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt oder vom Materialhersteller gewährt werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben davon unberührt.
9. Besonderheiten bei Folierung und Lackschutzfolie
Folierungen und Lackschutzfolien sind handwerkliche Arbeiten am konkreten Fahrzeug. Technisch bedingte Kanten, Übergänge, minimale Staubeinschlüsse, Dehnspuren, Wasserreste, sichtbare Schnittverläufe oder materialtypische Strukturen können je nach Bauteil und Fahrzeugform auftreten.
Bei komplexen Karosserieformen können Folien überlappt, eingeschnitten, angesetzt oder anders geführt werden, wenn dies für eine saubere und haltbare Verarbeitung erforderlich ist.
Lackschutzfolie reduziert das Risiko von Steinschlägen, Kratzern und Gebrauchsspuren, kann aber keinen vollständigen Schutz gegen jede Beschädigung, starke Einschläge, Unfälle, Vandalismus, Chemikalien, falsche Reinigung oder außergewöhnliche Belastungen garantieren.
10. Besonderheiten bei Aufbereitung und Versiegelung
Aufbereitung, Politur und Versiegelung verbessern den optischen Zustand und den Schutz der Oberfläche im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Tiefe Kratzer, Lackschäden, Steinschläge, Durchpolierungen, matte Klarlackschäden, Rost oder vorherige Fehlbehandlungen können nicht immer vollständig entfernt werden.
Keramikversiegelungen und andere Schutzsysteme erleichtern die Pflege und erhöhen die Widerstandsfähigkeit der Oberfläche, ersetzen aber keine regelmäßige Reinigung und schützen nicht vor jeder mechanischen oder chemischen Beschädigung.
Die Haltbarkeit ist abhängig von Pflege, Waschverhalten, Nutzung, Witterung, Laufleistung und dem Zustand des Untergrunds.
11. Demontage, Embleme und Montage von Fahrzeugteilen
Je nach Auftrag kann es für eine fachgerechte Folierung, Lackschutzfolierung oder sonstige Bearbeitung erforderlich sein, Embleme, Schriftzüge, Modellbezeichnungen, Leisten, Kennzeichenhalter, Verkleidungen oder andere Anbauteile ganz oder teilweise zu demontieren. Dies erfolgt, soweit es fachlich sinnvoll, für die Ausführung der Arbeiten erforderlich oder mit dem Kunden abgestimmt ist.
Gesteckte, geclipste oder verschraubte Embleme, Schriftzüge oder Anbauteile werden nach Abschluss der Arbeiten wieder montiert, soweit eine beschädigungsfreie Demontage und Wiederverwendung technisch möglich ist.
Geklebte Embleme, Schriftzüge oder Modellbezeichnungen sind in der Regel nicht für eine erneute Verwendung vorgesehen. Werden solche Teile im Rahmen der Arbeiten entfernt, kann eine Wiederverwendung nicht zugesichert werden. Möchte der Kunde geklebte Embleme, Schriftzüge oder Modellbezeichnungen nach Abschluss der Arbeiten wieder am Fahrzeug angebracht haben, hat der Kunde diese bei Bedarf selbst neu zu beschaffen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei älteren, spröden, bereits beschädigten, nachlackierten oder nachträglich montierten Teilen kann ein erhöhtes Risiko für Bruch, Clipschäden, Kleberückstände, Lackablösungen oder Passungsprobleme bestehen. Erforderliche Ersatzteile oder zusätzliche Arbeiten werden mit dem Kunden abgestimmt, soweit sie nicht bereits Bestandteil des Angebots sind.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
12. Abnahme und Beanstandungen
Der Kunde prüft das Fahrzeug bei Abholung im zumutbaren Umfang. Sichtbare Beanstandungen sollen möglichst direkt bei Abholung oder unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden, damit WrapIndustries diese prüfen kann.
Eine eigenständige Nachbesserung durch Dritte ohne vorherige Möglichkeit zur Prüfung durch WrapIndustries kann die Beurteilung und Bearbeitung einer Beanstandung erschweren. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
13. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl und nach den gesetzlichen Vorgaben Nacherfüllung durch Nachbesserung oder erneute Leistungserbringung.
Kein Mangel liegt vor bei üblichen material- oder verarbeitungstypischen Eigenschaften, normalem Verschleiß, unsachgemäßer Pflege, Schäden durch Waschstraßen, Hochdruckreiniger, Chemikalien, Vogelkot, Insektenreste, Baumharz, Kraftstoffe, Unfall, Vandalismus oder sonstige äußere Einwirkungen, die nicht von WrapIndustries zu vertreten sind.
14. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Vorgaben begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung besteht nur, soweit sie gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
15. Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Sofern einem Verbraucher im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, informieren wir hierüber gesondert vor Vertragsschluss.
Bei individuell nach Kundenwunsch geplanten oder angefertigten Leistungen sowie bei Dienstleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf einer möglichen Widerrufsfrist begonnen werden sollen, können besondere gesetzliche Regelungen gelten. Eine konkrete Widerrufsbelehrung erfolgt, soweit erforderlich, im jeweiligen Vertragsprozess.
16. Pflegehinweise
Der Kunde erhält bei Bedarf Hinweise zur Pflege, Reinigung und Nutzung. Diese Hinweise sind einzuhalten, um die Haltbarkeit und Optik der Leistung zu unterstützen.
Insbesondere bei frisch folierten, versiegelten oder getönten Fahrzeugen können Wartezeiten vor der ersten Wäsche, der Nutzung von Hochdruckreinigern oder der intensiven Belastung erforderlich sein.
17. Fotos, Videos und Referenzen
WrapIndustries kann Fahrzeuge zur internen Dokumentation fotografieren. Eine Veröffentlichung zu Referenz-, Marketing- oder Social-Media-Zwecken erfolgt nur, soweit der Kunde zugestimmt hat oder keine personenbezogenen Daten, Kennzeichen oder sonstigen identifizierenden Merkmale erkennbar sind.
Kennzeichen können vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden.
18. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in unserer Datenschutzerklärung unter www.wrapindustries.de/datenschutz/.
19. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von WrapIndustries, soweit gesetzlich zulässig.
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen einzelner Aufträge bedürfen einer nachvollziehbaren Bestätigung, zum Beispiel schriftlich, per E-Mail oder per WhatsApp.