Hier eine kleine einführung zum thema, was kann man an einem Fahrzeug nicht folieren? Die Fahrzeugfolierung, auch bekannt als Car Wrapping, bietet eine flexible und kostengünstige Möglichkeit, das Aussehen eines Fahrzeugs zu verändern.
Doch trotz der vielen Vorteile gibt es bestimmte Bereiche und Komponenten eines Fahrzeugs, die nicht foliert werden dürfen oder sollten. In diesem Blogbeitrag erfährst du, welche Teile eines Fahrzeugs von der Folierung ausgeschlossen sind und warum.
Inhaltsverzeichnis:
Scheinwerfer und Rücklichter
Scheinwerfer und Rücklichter dürfen nicht foliert werden, da dies die Lichtdurchlässigkeit beeinträchtigen und somit die Verkehrssicherheit gefährden würde. Eine reduzierte Lichtleistung kann zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen.
Nummernschilder
Nummernschilder müssen jederzeit gut lesbar sein und dürfen daher nicht mit Folie überzogen werden. Eine Folierung könnte die Lesbarkeit beeinträchtigen und somit gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Chrom- und Spiegelfolien
Stark reflektierende Chrom- oder Spiegelfolien sind ebenfalls nicht erlaubt, da sie andere Verkehrsteilnehmer blenden könnten. Diese Art von Folien kann besonders bei Nachtfahrten zu gefährlichen Situationen führen.
Fenster und Windschutzscheiben
Die Front- und Seitenscheiben dürfen nicht getönt oder foliert werden, da dies die Sicht des Fahrers beeinträchtigen könnte. Ausnahmen bilden spezielle Tönungsfolien für die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe, die jedoch bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen.
Beleuchtungselemente
Andere Beleuchtungselemente wie Blinker und Nebelscheinwerfer dürfen ebenfalls nicht foliert werden. Eine Folierung könnte die Funktion dieser wichtigen Sicherheitsmerkmale beeinträchtigen.
Reflektierende Folien
Reflektierende Folien sind nur für bestimmte Fahrzeuge wie Behördenfahrzeuge, Feuerwehren und Rettungsfahrzeuge erlaubt. Für private Fahrzeuge sind solche Folien nicht zulässig, da sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
Raues und unlackiertes Plastik
Raues und unlackiertes Plastik ist ein weiteres Material, das nicht foliert werden sollte. Der Grund dafür liegt in der Oberflächenstruktur: Raues Plastik bietet nicht genügend Haftung für die Folie, was dazu führt, dass sie sich schnell ablösen kann. Zudem kann die Folie auf solchen Oberflächen nicht gleichmäßig aufgebracht werden, was zu unschönen Blasen und Falten führt. Unlackiertes Plastik hat oft eine poröse Struktur, die die Klebekraft der Folie beeinträchtigt und somit die Haltbarkeit der Folierung reduziert.
Fazit
Die Fahrzeugfolierung bietet viele Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung, doch es gibt klare Grenzen, die aus Sicherheits- und gesetzlichen Gründen eingehalten werden müssen. Scheinwerfer, Rücklichter, Nummernschilder und bestimmte Arten von Folien sind tabu. Es ist wichtig, sich vor einer Folierung umfassend zu informieren und gegebenenfalls einen Fachmann zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Das war es zum thema, was kann man an einem Fahrzeug nicht folieren?
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