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Unfall mit einem folierten Fahrzeug – zahlt die Versicherung?

Was tust du zuerst? Was übernimmt die Versicherung? Hier findest du alles Wichtige – kompakt, verständlich. Wichtig ist vor allem, wie die Folierung im Schadenfall bewertet wird (Zubehör, Sonderausstattung oder Teil der Reparatur). Und: Mit den richtigen Nachweisen (Rechnung, Fotos, Leistungsbeschreibung) wird die Abwicklung in der Praxis deutlich einfacher.

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Kurzfassung

Erst sichern, dann dokumentieren, anschließend melden. Folie oder PPF nicht selbst entfernen. Bei unverschuldetem Unfall ersetzt die gegnerische Haftpflicht die erforderlichen Wiederherstellungskosten. § 249 BGB sichert die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands – Details hängen vom Einzelfall und deiner Police ab.

Dokumentation am Unfallort

Die Dokumentation ist entscheidend – für Regulierung und rechtliche Absicherung:

  • Fotos: Unfallort, beteiligte Fahrzeuge, sichtbare Schäden – aus mehreren Winkeln.
  • Zeugen: Kontaktdaten sichern; kurze schriftliche Bestätigung, wenn möglich.
  • Unfallbericht: Hergang, Beteiligte, Schäden; einfache Skizze hilft.
  • Polizeibericht: Falls vor Ort, Kopie anfordern.
  • Arztberichte: Befunde/Atteste sammeln, wenn Personen betroffen sind.
  • Versicherung informieren: Schaden melden, Unterlagen vollständig einreichen.
  • Daten austauschen: Kontaktdaten und Versicherungen der Beteiligten notieren.
  • Kostenbelege: Kostenvoranschläge und Rechnungen aufbewahren.
Hinweis für Folierung/PPF: Nichts eigenhändig abziehen. Erst vollständig dokumentieren und durch Fachbetrieb oder Gutachter bewerten lassen.

§ 249 BGB in Klartext

§ 249 BGB regelt Art und Umfang des Schadensersatzes:

  • Naturalrestitution: Wiederherstellung des Zustands, als wäre der Schaden nicht passiert.
  • Geldersatz: Alternativ kann der erforderliche Geldbetrag verlangt werden; Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt.
  • Kontext: Zentrales Prinzip im Schadensrecht, etwa bei Verkehrsunfällen.
  • Schutz: Materielle und immaterielle Rechtsgüter (Sach- und Personenschäden).
  • Abweichungen: Vertragliche Vereinbarungen sind in Grenzen möglich, müssen aber den Grundsätzen des BGB entsprechen.

Keine Rechtsberatung. Die Zusammenfassung beruht auf gängigen Grundsätzen des deutschen Schadensrechts.

Was zahlt die Versicherung?

Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt vom Fall ab:

  • Eigenverschuldet (Kasko): Regulierung über deine Kasko-Police – je nach Vertrag und gemeldeter Sonderausstattung (z. B. Folierung/PPF).
  • Unverschuldet (gegnerische Haftpflicht): Ersatz der erforderlichen Wiederherstellungskosten – inklusive Demontage und Neuverklebung, sofern zur einheitlichen Optik notwendig.

Wenn dir jemand hineinfährt und dein Fahrzeug foliert ist, empfiehlt sich:

  • Dokumentation: Lückenlos sichern (siehe oben).
  • Unabhängige Sachverständige: Gutachten erstellen lassen – Unparteilichkeit ist entscheidend.
  • Folierbetrieb: Kostenvoranschlag inkl. Demontage/Material/Neuverklebung beilegen.
  • Rechtliche Begleitung: Bei Streitpunkten kann anwaltliche Unterstützung helfen; notwendige Kosten werden bei unverschuldeten Schäden oft übernommen.

Ablauf der Regulierung

Schaden melden. Eigener Versicherer; bei unverschuldetem Unfall zusätzlich gegnerische Versicherung.
Gutachten beauftragen. Unabhängige Sachverständige klären Umfang und Erforderlichkeit.
Kostenvoranschlag vom Folierbetrieb (Demontage, Material, Zuschnitt/Print, Montage, Aushärtung).
Freigabe durch den Versicherer abwarten (Gutachten + KV einreichen).
Wiederherstellung fachgerecht durchführen, Rechnungen sichern.
Alternative: Fiktive Abrechnung (Auszahlung auf Gutachtenbasis); Einschränkungen beachten (z. B. Umsatzsteuer).

Do’s & Don’ts

Das ist sinnvoll
  • Vollständige Fotodokumentation – Nahaufnahme und Übersicht.
  • Zeugen und Polizeibericht sichern.
  • Unabhängiges Gutachten einholen.
  • KV vom Folierbetrieb mit Material-/Chargenangaben.
Das besser lassen
  • Folie/PPF selbst abziehen.
  • Ohne Nachweise melden.
  • Allein auf Teilflächen bestehen, obwohl die Optik leidet.
  • Umsatzsteuer bei fiktiver Abrechnung voraussetzen.

FAQ

Übernimmt die Versicherung komplettes Neu-Wrapping, wenn nur ein Teil betroffen ist?
Maßgeblich ist die Erforderlichkeit. Wenn sich Teilflächen optisch nicht angleichen lassen, kann ein größerer Umfang (z. B. komplette Seite) nötig und ersatzfähig sein. Entscheidung nach Gutachten.
Muss ich die Folierung meiner Kasko melden?
Häufig ja. Folierung/PPF gilt oft als Sonderausstattung und sollte in der Police erfasst sein.
Wird die Entfernung alter Folie ersetzt?
Wenn sie zur Wiederherstellung erforderlich ist, gehört sie zum ersatzfähigen Schaden.
Wie ist das mit der Umsatzsteuer?
Erstattung in der Regel nur bei tatsächlicher Reparatur mit Rechnung; bei fiktiver Abrechnung meist nicht.

Kontakt & Hilfe

Unfallschaden am folierten Fahrzeug? Melde dich direkt bei uns. Wir arbeiten mit Sachverständigen zusammen, die jahrelange Erfahrung mit Folierung und PPF haben – von der Prüfung bis zur fachgerechten Wiederherstellung.

WrapIndustries
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Transparenz: Hinweise basieren auf allgemein bekannten Grundsätzen des deutschen Schadensrechts und Branchenpraxis. Keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Police und Einzelfall.